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Rezeptabwicklung

Abrechnung - auch mit Rezept.

Inkodirekt ist ein von den Kranken- und Pflegekassen anerkannter Hilfsmittellieferant und beliefert die Versicherten auch auf Rezept. Aufgrund der Gesundheitsreform sind etliche Krankenkassen von den Festbeträgen pro Hilfsmittelgruppe für Inkontinenzprodukte abgegangen. Einige Krankenkassen haben Ausschreibungen gemacht und nur der Ausschreibungsgewinner darf Rezepte bei der Krankenkasse einlösen. Andere Krankenkassen übernehmen Kosten nur bis zu einem pauschalen Monatsbetrag. Dieser ist nicht für alle Krankenkassen gleich und wird von den Krankenkassen auch geändert. Aus diesen Gründen ist eine Bestellung mit Rezept über den Onlineshop leider nicht möglich.

Oft besteht Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Voraussetzung ist die Diagnose und die Verordnung durch den Arzt. Wenn Sie sich für eine Bestellung bei Inkodirekt entscheiden, nehmen Sie mit uns telefonisch, per Mail, per Fax oder auch persönlich Kontakt auf. Wir helfen Ihnen, mit dem Rezept Ihres Arztes das richtige Produkt und die richtigen Mengen zu finden. Die meisten Produkte werden von der Krankenkasse mit vorgesehenen Erstattungsbeträgen anerkannt und erstattet.

Für Inkontinenzhilfsmittel gilt eine gesetzliche Eigenanteilsregelung von 10% des Festbetrages bzw. bis zu max. 10,-€ pro Monat oder von 10% der Monatspauschale. Sollten sie über eine Befreiung verfügen, entfällt dieser gesetzliche Eigenanteil für Sie.

Wirtschaftliche Zuzahlung:
Soweit Sie ein Produkt wählen, das mehr kostet als die Krankenkasse als Festbetrag oder Monatspauschale erstattet, müssen Sie zusätzlich zum gesetzlichen Eigenanteil eine Zuzahlung in Höhe des Differenzbetrages leisten.
Die Festbeträge (vom Jahr 2005) pro Stück in Euro sind für

Einlagen: 0,21
Vorlagen normale Saugstärke: 0,29
Vorlagen erhöhte Saugstärke: 0,35
Vorlagen hohe Saugstärke: 0,43
Windelhosen Gr.1: 0,49
Windelhosen Gr.2: 0,51
Windelhosen Gr.3: 0,69
Netzhosen: 0,79

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir werden Ihnen ein Angebot machen können, das Ihnen zusagt.

Für die Abrechnung per Rezept benötigen wir Ihr Originalrezept. Auf dem Rezept sollte stehen:

  • Produktname oder allgemein die Hilfsmittelgruppe (z.B. Windelhosen Gr. 2)
  • Bedarf: Stück pro Tag oder pro Monat

Sollte der Bedarf keine einmalige Angelegenheit, sondern langfristig angelegt sein, so kann bei dem Vermerk 'Dauerrezept' oder 'Dauerversorgung' das Rezept auch für mehrere Monate oder sogar bis zu einem Widerruf gelten. In diesem Fall können Sie Ihren Monats- oder Quartalsbedarf bei uns abrufen ohne ein neues Rezept vorlegen zu müssen.

Gerne senden wir Ihnen - auf Wunsch - bei Privatrezept Ihre Rechnung in zweifacher Ausführung zur Einreichung und Rückerstattung bei Ihrer Krankenkasse.

Wenn eine Pflegestufe vorliegt und Angehörige mitpflegen, dann können Ausgaben für Pflegehilfsmittel bis zu max. 31,- € pro Monat von der Pflegekasse übernommen werden. Den dazu erforderlichen Antrag finden Sie hier:


Senden Sie uns den ausgefüllten Antrag zu und wir reichen ihn zur Genehmigung bei der Pflegekasse ein. Nach erfolgter Genehmigung können Sie die Hilfsmittel bei uns abrufen und Inkodirekt rechnet mit der Pflegekasse direkt ab.

Alle Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten.
(2) Grundpreis
Hinweise / Zusätzliche Links:
Inkodirekt e.K. · Bernhard Boronczyk · Sachsstr. 30 · 50259 Pulheim-Brauweiler · Tel. 0 22 34 - 96 78 430
Hotline 01805 - 96 78 43 (14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis: 42 Cent/Minute)
Firmenlogo / Zusätzliche Links:
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